E-Rechnungspflicht: Was Handwerksbetriebe 2026 wissen müssen
Die E-Rechnung Pflicht wird in Deutschland schrittweise eingeführt und betrifft in den kommenden Jahren nahezu alle Unternehmen. Viele Betriebe fragen sich deshalb: Ab wann ist die E-Rechnung für mich Pflicht – und was gilt aktuell 2026?
Fest steht: Seit dem 1. Januar 2025 gelten erste gesetzliche Vorgaben. Gleichzeitig läuft noch eine Übergangsphase bis Ende 2026, bevor weitere Pflichten folgen. In diesem Artikel erfährst du, ab wann die E-Rechnung Pflicht gilt, welche Übergangsregelungen aktuell (2026) gelten, welche Ausnahmen bestehen und was du tun kannst, um dich bestmöglich vorzubereiten.
Inhalt
E-Rechnung Pflicht: Das gilt aktuell im Jahr 2026
Seit dem 1. Januar 2025 gilt in Deutschland eine wichtige Neuerung: Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen können.
Diese Regelung betrifft praktisch alle Unternehmen, darunter:
Handwerksbetriebe
Selbstständige
kleine Unternehmen
Freiberufler
auch viele Kleinunternehmer.
Das bedeutet: Jeder Betrieb muss technisch in der Lage sein, strukturierte elektronische Rechnungen zu empfangen und zu archivieren.
Viele Betriebe arbeiten aktuell noch mit Papierrechnungen oder PDF-Rechnungen. Das ist auch weiterhin erlaubt, da sich Deutschland derzeit noch in einer Übergangsphase der E-Rechnungspflicht befindet.
Übergangsregelung zur E-Rechnung Pflicht bis Ende 2026
Die Übergangsregelungen gelten bis zum 31. Dezember 2026 und sollen Betrieben ausreichend Zeit geben, ihre bestehenden Rechnungsprozesse an die neuen gesetzlichen Anforderungen anzupassen.
In dieser Übergangszeit dürfen Unternehmen weiterhin Rechnungen in den bisher üblichen Formaten versenden. Dazu zählen etwa klassische Papierrechnungen oder Rechnungen als PDF-Datei. Auch andere elektronische Rechnungsformate sind weiterhin erlaubt, sofern der Empfänger damit einverstanden ist. Viele Betriebe nutzen diese Phase daher, um ihre internen Abläufe schrittweise zu digitalisieren und erste Erfahrungen mit elektronischen Rechnungen zu sammeln. Wichtig ist jedoch, dass seit 2025 bereits eine grundlegende Pflicht besteht: Unternehmen müssen in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen und zu archivieren. Auch wenn ein Betrieb noch selbst PDF-Rechnungen verschickt, muss er also technisch darauf vorbereitet sein, strukturierte elektronische Rechnungen von Geschäftspartnern entgegenzunehmen.
Wozu die Übergangsphase?
Die Übergangsregelung zur E-Rechnung Pflicht soll verhindern, dass Unternehmen ihre Prozesse von heute auf morgen vollständig umstellen müssen. Gleichzeitig ist sie als Vorbereitung auf die kommenden Jahre gedacht.
Für viele Betriebe, insbesondere im Handwerk, ist es deshalb sinnvoll, die Übergangsphase aktiv zu nutzen. Wer sich bereits jetzt mit elektronischen Rechnungsformaten und digitalen Prozessen beschäftigt, kann die spätere Umstellung deutlich einfacher bewältigen und gleichzeitig von effizienteren Abläufen in der Rechnungsstellung profitieren.
Ab wann müssen Unternehmen E-Rechnungen versenden?
Im Gegensatz zur Empfangspflicht, die bereits seit 2025 besteht, betrifft die Versandpflicht zunächst nur größere Unternehmen und weitet sich dann auf alle Betriebe aus.
Was gilt ab 2027?
Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 800.000 € müssen ihre Rechnungen in einem strukturierten elektronischen Format erstellen und versenden. Dies betrifft insbesondere mittelgroße und größere Handwerksbetriebe, die häufig mehrere Projekte parallel bearbeiten und eine größere Zahl an Rechnungen ausstellen. Für diese Betriebe ist es wichtig, die internen Abläufe frühzeitig zu digitalisieren und Rechnungsdaten automatisiert zu verarbeiten, um den neuen gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden.
Was gilt ab 2028?
Die E-Rechnungspflicht erstreckt sich dann auf alle Unternehmen im B2B-Bereich, unabhängig von der Umsatzgröße. Ab diesem Zeitpunkt müssen alle Betriebe ihre Rechnungen elektronisch erstellen, versenden und digital archivieren können. Die frühzeitige Vorbereitung auf diese Phase bietet Handwerksbetrieben die Chance, Prozesse effizienter zu gestalten, Fehler zu reduzieren und die Buchhaltung zu vereinfachen.
Was bedeutet die E-Rechnung Pflicht für das Handwerk?
Die E-Rechnungspflicht bedeutet für das Handwerk eine grundlegende Veränderung der bisherigen Rechnungsprozesse. Bislang werden Rechnungen in vielen Handwerksbetrieben klassisch erstellt, beispielsweise als Papierrechnung, PDF-Datei oder mithilfe einfacher Rechnungsvorlagen.
Anders als größere Unternehmen erfordert dies im Handwerk oft zusätzliche organisatorische Anpassungen und technische Lösungen, die auch für mobile Arbeitsplätze oder kleinere Teams praktikabel sind. Langfristig erleichtert die E-Rechnung jedoch die Verwaltung, reduziert Fehler und steigert die Effizienz in der Buchhaltung.
Gibt es zwischen 2026 und 2028 noch Ausnahmen für Betriebe?
Auch nach dem Ende der ersten Übergangsphase bleiben für einige Unternehmen noch zeitlich begrenzte Erleichterungen bestehen. Besonders kleinere Betriebe profitieren davon.
Unternehmen mit einem Jahresumsatz von weniger als 800.000 € im Jahr dürfen auch im Jahr 2027 weiterhin Rechnungen in anderen Formaten versenden, zum Beispiel als PDF-Datei oder in Papierform – sofern der Rechnungsempfänger dem zustimmt. Erst ab dem Jahr 2028 gilt die Pflicht zur elektronischen Rechnung dann grundsätzlich für alle Unternehmen im B2B-Bereich.
Für viele Handwerksbetriebe bedeutet das: Die vollständige Umstellung muss zwar noch nicht sofort erfolgen, die gesetzlichen Anforderungen rücken jedoch Schritt für Schritt näher.
Welche Formate für E-Rechnungen sind erlaubt?
Für Handwerksbetriebe ist nicht nur die Umstellung auf digitale Prozesse relevant, sondern auch die Frage nach den zulässigen Formaten für E-Rechnungen. Grundsätzlich muss eine E-Rechnung so aufgebaut sein, dass sie automatisch weiterverarbeitet werden kann. In der Praxis bedeutet dies die Einhaltung der europäischen Norm EN 16931, die ein strukturiertes XML-basiertes Format vorsieht. In Deutschland erfüllen insbesondere die Formate XRechnung und ZUGFeRD ab Version 2.0.1 die umsatzsteuerlichen Anforderungen. Wichtig ist dabei, dass eine E-Rechnung nicht nur optisch wie eine Rechnung aussieht, sondern alle gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtangaben in strukturierter Form enthält. Dazu gehören unter anderem
der Name und die Anschrift von Rechnungssteller und Leistungsempfänger,
die Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer,
das Rechnungsdatum,
eine fortlaufende Rechnungsnummer,
die Beschreibung der erbrachten Leistung oder Lieferung,
der Leistungszeitpunkt,
das Entgelt
sowie der ausgewiesene Umsatzsteuerbetrag.
Durch die strukturierte Aufbereitung dieser Daten können Buchhaltungs- und Verwaltungssysteme die Rechnungsinformationen automatisch auslesen und weiterverarbeiten.
Warum Handwerkersoftware beim Umstieg hilft
Eine wichtige Rolle beim Umstieg auf die E-Rechnung spielt die passende Software. Da E-Rechnungen in einem strukturierten Format erstellt werden müssen, ist eine manuelle Erstellung in der Praxis kaum sinnvoll umsetzbar.
Moderne Handwerkersoftware kann diese Anforderungen automatisch erfüllen und sorgt dafür, dass Rechnungen von Anfang an im richtigen, maschinenlesbaren Format erzeugt werden.
Mit einer entsprechenden Software lassen sich E-Rechnungen nicht nur korrekt erstellen, sondern auch digital verwalten, revisionssicher archivieren und strukturiert an die Buchhaltung übergeben. Dadurch können Rechnungsdaten automatisch weiterverarbeitet werden, was Fehler reduziert und Verwaltungsaufwand spart.
Fit für die E-Rechnung: Mit der richtigen Handwerkersoftware zur E-Rechnung
Unser Handwerkerprogramm unterstützt Betriebe gezielt bei der Umstellung auf die E-Rechnung. Dank integrierter Schnittstellen können Rechnungen direkt im Format XRechnung oder ZUGFeRD erstellt und verarbeitet werden. Damit erfüllen Handwerksbetriebe die aktuellen gesetzlichen Anforderungen und bleiben gleichzeitig flexibel, wenn unterschiedliche Kunden oder Auftraggeber bestimmte Formate verlangen.
Weiterhin ermöglicht das Programm eine zentrale und übersichtliche Organisation von Rechnungen, Projekten und Dokumenten. Arbeitsabläufe werden digital abgebildet, Rechnungsdaten strukturiert erfasst und automatisch für die weitere Verarbeitung bereitgestellt. So können Handwerksbetriebe ihre Verwaltungsprozesse effizienter gestalten und sich frühzeitig sowie ohne großen Mehraufwand auf die kommende E-Rechnungspflicht vorbereiten.
Fazit: 2026 ist das entscheidende Vorbereitungsjahr
Die Einführung der E-Rechnungspflicht hat bereits begonnen und wird schrittweise bis 2028 vollständig umgesetzt.
2025 müssen Unternehmen E-Rechnungen empfangen können.
2026 befindet sich Deutschland noch in der Übergangsphase.
2027 beginnt die Pflicht zur E-Rechnung für größere Unternehmen.
2028 gilt sie für alle Unternehmen im B2B-Bereich.
Gerade für Handwerksbetriebe ist 2026 daher das ideale Jahr, um sich rechtzeitig vorzubereiten. Wer seine Rechnungsprozesse jetzt digitalisiert und auf eine passende Softwarelösung setzt, kann die Umstellung in Ruhe umsetzen und interne Abläufe frühzeitig anpassen. Betriebe, die sich erst kurz vor den verpflichtenden Fristen mit dem Thema beschäftigen, riskieren dagegen Zeitdruck und organisatorische Probleme. Wer heute vorsorgt, schafft sich also einen klaren Vorteil und kann der E-Rechnungspflicht deutlich entspannter entgegensehen.
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Muss mein Handwerksbetrieb bereits 2026 E-Rechnungen versenden?
Nein. Im Jahr 2026 befindet sich Deutschland noch in einer Übergangsphase. Betriebe dürfen weiterhin Papierrechnungen oder PDF-Rechnungen versenden. Wichtig ist jedoch: Unternehmen müssen bereits seit dem 1. Januar 2025 in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen und zu archivieren.
Betrifft die E-Rechnungspflicht auch kleine Handwerksbetriebe und Selbstständige
Ja. Die E-Rechnungspflicht gilt grundsätzlich für alle Unternehmen im B2B-Bereich. Während kleinere Betriebe zunächst von Übergangsfristen profitieren, müssen spätestens ab 2028 alle Unternehmen elektronische Rechnungen in einem strukturierten Format versenden und verarbeiten können.
Reicht eine PDF-Rechnung künftig noch aus?
Langfristig nein. Eine einfache PDF-Rechnung gilt rechtlich nicht als E-Rechnung, da sie nicht strukturiert und maschinenlesbar aufgebaut ist. Eine echte E-Rechnung basiert auf einem strukturierten Datensatz (z. B. XML), sodass Buchhaltungs- und Verwaltungssysteme die Inhalte automatisch weiterverarbeiten können.
Welche Formate werden für E-Rechnungen in Deutschland genutzt?
Die gängigsten Formate sind XRechnung und ZUGFeRD (ab Version 2.0.1). Beide erfüllen die Anforderungen der europäischen Norm EN 16931 und ermöglichen eine automatisierte Verarbeitung der Rechnungsdaten.
5. Wie können sich Handwerksbetriebe am besten auf die E-Rechnungspflicht vorbereiten?
Der einfachste Weg ist der Einsatz einer geeigneten Handwerkersoftware. Moderne Programme können E-Rechnungen automatisch im richtigen Format erstellen, empfangen und archivieren. Wer bereits jetzt auf digitale Prozesse setzt, kann die Übergangsphase nutzen, um Abläufe zu optimieren und die spätere Pflicht deutlich entspannter umzusetzen.