E-Rechnung archivieren: Was Handwerksbetriebe beachten müssen

Vivien Hemmersbach
Vivien Hemmersbach

SEO und digitales Marketing

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E-Rechnungen zu empfangen und zu versenden ist das eine. Sie anschließend richtig zu verarbeiten und zu archivieren, ist mindestens genauso wichtig. Denn mit dem Eingang einer E-Rechnung endet der digitale Prozess nicht: Die Rechnung muss so aufbewahrt werden, dass sie über die gesamte Aufbewahrungsfrist verfügbar, lesbar und inhaltlich unverändert bleibt.

Doch wie muss man eine E-Rechnung archivieren? Wie lange müssen E-Rechnungen aufbewahrt werden? Und reicht es aus, die XML-Datei einfach auf dem Computer zu speichern?

In diesem Beitrag zeigen wir, was Handwerksbetriebe bei der Archivierung von E-Rechnungen beachten müssen und wie eine passende Software dabei Abhilfe schafft.

E-Rechnung archivieren: Das Wichtigste auf einen Blick

Wenn du E-Rechnungen in deinem Handwerksbetrieb erhältst oder selbst verschickst, solltest du diese 6 Punkte beachten:

  1. E-Rechnungen müssen grundsätzlich 8 Jahre aufbewahrt werden.
  2. Der strukturierte Teil der E-Rechnung muss während der gesamten Aufbewahrungsfrist im ursprünglichen, unversehrten Format erhalten bleiben.
  3. Die Rechnung muss nachvollziehbar, verfügbar und auswertbar bleiben.
  4. Eine einfache Ablage irgendwo auf der Festplatte ist nicht ausreichend.
  5. Bei einer hybriden E-Rechnung wie ZUGFeRD ist grundsätzlich der strukturierte Teil entscheidend. Der PDF-Teil muss zusätzlich aufbewahrt werden, wenn er steuerlich relevante zusätzliche oder abweichende Informationen enthält.

Unser Tipp: Eine Software kann die Ablage, Zuordnung und spätere Suche deutlich vereinfachen.

Die gesetzlichen Anforderungen ergeben sich unter anderem aus § 14b UStG und den GoBD. Das Bundesfinanzministerium hat die GoBD im Juli 2025 ausdrücklich um Regelungen zur Aufbewahrung von E-Rechnungen ergänzt.

Wie lange muss ich E-Rechnungen aufbewahren?

Nach § 14b UStG müssen Unternehmer ein Doppel der ausgestellten Rechnungen und die erhaltenen Rechnungen 8 Jahre aufbewahren. Die Frist beginnt grundsätzlich mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die Rechnung ausgestellt wurde. 

Das bedeutet: Eine Rechnung aus dem Jahr 2026 darf nicht einfach nach ein paar Monaten gelöscht werden, nur weil der Kunde bereits bezahlt hat.

Die Aufbewahrung betrifft dabei nicht nur klassische Papierrechnungen. Auch E-Rechnungen fallen unter die Aufbewahrungspflicht.

Für Handwerksbetriebe bedeutet das: Sobald E-Rechnungen im täglichen Rechnungswesen angekommen sind, braucht es einen verlässlichen Prozess für deren Ablage und Aufbewahrung.

E-Rechnung richtig archivieren: Was muss erhalten bleiben?

Wie wir aus vorangegangenen Beiträgen zur R-Rechnung wissen, ist eine E-Rechnung mehr als eine Rechnung, die auf einem Bildschirm angezeigt werden kann. Entscheidend ist das strukturierte Datenformat.

Bei einer XRechnung liegt die Rechnung beispielsweise als strukturierter XML-Datensatz vor. Bei ZUGFeRD handelt es sich um eine hybride Rechnung: Sie verbindet einen menschenlesbaren PDF-Teil mit einem strukturierten XML-Teil.

Für die Aufbewahrung gilt deshalb nicht einfach: „PDF herunterladen und fertig.“

Das BMF stellt klar, dass bei einer E-Rechnung zumindest der strukturierte Teil so aufzubewahren ist, dass er während der gesamten Aufbewahrungsfrist unversehrt in seiner ursprünglichen Form vorliegt. 

Bei einer hybriden E-Rechnung wie ZUGFeRD muss der menschenlesbare Teil zusätzlich aufbewahrt werden, wenn er steuerlich relevante Informationen enthält, die im strukturierten Teil nicht enthalten sind. (Quelle: Bundesministerium der Finanzen)

Beispiel: ZUGFeRD-Rechnung

Du erhältst von einem Lieferanten eine ZUGFeRD-Rechnung. Auf den ersten Blick sieht die Datei wie eine normale PDF-Rechnung aus. Im Hintergrund enthält sie zusätzlich strukturierte Rechnungsdaten. Der strukturierte Teil darf nicht verloren gehen. Einfach die Rechnung auszudrucken und den Ausdruck abzuheften, ersetzt die elektronische Aufbewahrung nicht.

Genau hier liegt einer der häufigsten Denkfehler bei der E‑Rechnung. Nur weil eine Rechnung für Menschen als PDF sichtbar ist, ist die PDF automatisch der komplette aufzubewahrende Datensatz.

E-Rechnungen ordnungsgemäß archivieren: Was bedeutet GoBD-konform?

Bei der elektronischen Archivierung spielen die GoBD eine zentrale Rolle. Sie beschreiben die Anforderungen an die ordnungsmäßige Führung und Aufbewahrung elektronischer Unterlagen.

Für die Praxis eines Handwerksbetriebs sind 3 Dinge wichtig:

1. Unverändert

Die archivierte Rechnung muss inhaltlich unverändert erhalten bleiben. Nachträgliche Änderungen dürfen nicht unbemerkt möglich sein.

2. Nachvollziehbar

Es muss nachvollziehbar sein, woher eine Rechnung stammt und wie sie verarbeitet wurde. Die Archivierung sollte deshalb nicht zu einer Sammlung beliebiger Dateien ohne Zusammenhang werden.

3. Verfügbar und auswertbar

Die Unterlagen müssen während der Aufbewahrungsfrist verfügbar sein und bei Bedarf lesbar bzw. maschinell auswertbar, sein.

Das BMF hat 2025 ausdrücklich klargestellt, wie diese Grundsätze bei strukturierten E-Rechnungen anzuwenden sind. Bei empfangenen strukturierten Datensätzen wie E-Rechnungen kommt es auf die inhaltliche Übereinstimmung an.

Reicht ein Ordner auf dem Computer zum E-Rechnung-Archivieren?

Ein Ordner mit dem Namen „E-Rechnungen 2026“ ist schnell angelegt. Für einen wachsenden Handwerksbetrieb ist das aber selten eine gute langfristige Lösung.

Stell dir vor, du suchst in 3 Jahren eine bestimmte Lieferantenrechnung. Weißt du dann noch, ob sie im Download-Ordner, im E-Mail-Postfach, auf dem Server oder auf dem Rechner des Büros liegt?

Hinzu kommt: Eine Datei einfach abzuspeichern beantwortet noch nicht die Frage, wie ihre Unverändertheit, Zuordnung und Verfügbarkeit über die gesamte Aufbewahrungsdauer sichergestellt werden.

Das bedeutet nicht, dass jede E-Rechnung zwingend in einem speziellen Dokumentenmanagementsystem liegen muss. Das BMF weist ausdrücklich darauf hin, dass allein die Speicherung außerhalb eines GoBD-konformen Datenverarbeitungssystems nicht automatisch einen Verstoß gegen § 14b UStG bedeutet. Entscheidend ist vielmehr, dass die gesetzlichen Anforderungen an die Aufbewahrung erfüllt werden. 

Für den Betriebsalltag ist eine geeignete Software trotzdem häufig der deutlich einfachere Weg.

E-Rechnung archivieren mit einer Software: Weniger Suchen, weniger Übertragungsarbeit

Eine passende E-Rechnung-Software beziehungsweise Handwerkersoftware kann mehrere Schritte miteinander verbinden:

 

Eingang → Prüfung → Zuordnung → Buchhaltung → Archivierung

Damit landet die Rechnung nicht an beliebiger Stelle zwischen E-Mail-Postfach und Downloads, sondern wird direkt im vorgesehenen Prozess verarbeitet.

Das ist gerade bei vielen Eingangsrechnungen ein Vorteil. Denn neben der eigentlichen Rechnung müssen im Handwerksbetrieb häufig auch Lieferant, Auftrag, Projekt und Kostenstelle berücksichtigt werden.

Eine gute Lösung sollte deshalb nicht nur E-Rechnungen anzeigen können. Sie sollte sie in den bestehenden Rechnungs- und Buchhaltungsprozess integrieren.

E‑Rechnung clever archivieren mit dem Programm

Mit unserem Programm wird die Verarbeitung von E-Rechnungen direkt in den Arbeitsablauf integriert. Im Pro-Paket können Rechnungen etwa automatisch aus einem verknüpften E-Mail-Postfach übernommen werden. Die integrierte KI erkennt wichtige Rechnungsdaten wie Lieferant, Rechnungsnummer sowie Netto- und Bruttobetrag und kann anhand einer Auftragsnummer auch den passenden Auftrag erkennen und die Kosten zuordnen.

 

So landet die E-Rechnung nicht nur im System, sondern wird direkt dem richtigen Vorgang zugeordnet. ZUGFeRD- und XRechnungen können verarbeitet und für die weitere Buchhaltung vorbereitet werden.

Die KI übernimmt dabei die Erkennung sowie die Zuordnung und die Software sorgt für die strukturierte Verwaltung und Aufbewahrung der Rechnung.

Checkliste: Wie archiviere ich E-Rechnungen richtig?

Für den Alltag im Handwerksbetrieb lässt sich daraus eine einfache Vorgehensweise ableiten:

✓ E-Rechnung empfangen

Die Rechnung kommt beispielsweise per E-Mail oder über einen anderen elektronischen Übermittlungsweg.

✓ Rechnung prüfen

Bei strukturierten E-Rechnungen sollten die enthaltenen Daten verarbeitet und – soweit erforderlich – validiert werden.

✓ Originaldaten erhalten

Der strukturierte Teil der E-Rechnung muss in seiner ursprünglichen Form erhalten bleiben.

✓ Rechnung zuordnen

Lieferant, Projekt, Auftrag und gegebenenfalls Kostenstelle sollten eindeutig zugeordnet werden.

✓ Buchhaltung vorbereiten

Die erforderlichen Daten können an die Buchhaltung beziehungsweise über eine entsprechende Schnittstelle an DATEV übergeben werden.

✓ Geordnet aufbewahren

Die Rechnung muss während der gesamten Aufbewahrungsfrist verfügbar, nachvollziehbar und unverändert erhalten bleiben.

Mit einer geeigneten Software lassen sich mehrere dieser Schritte miteinander verbinden. Das reduziert manuelle Übertragungen und sorgt dafür, dass Rechnungen nicht an verschiedenen Stellen im Betrieb verschwinden.

Fazit: E-Rechnungen archivieren muss kein zusätzlicher Papierkram sein

Die E-Rechnung soll Prozesse digitalisieren und vereinfachen. Das funktioniert allerdings nur dann, wenn der digitale Prozess auch nach dem Rechnungseingang konsequent weitergeführt wird.

Für Handwerksbetriebe bedeutet das vor allem: E-Rechnungen nicht einfach herunterladen, irgendwo speichern und vergessen. Der strukturierte Rechnungsdatensatz muss über die gesetzliche Aufbewahrungsfrist erhalten bleiben und der gesamte Prozess sollte nachvollziehbar organisiert sein.

Eine Handwerkersoftware kann dabei helfen, E-Rechnungen direkt in die bestehenden Abläufe einzubinden. Im Programm lassen sich ZUGFeRD- und XRechnungen empfangen, Rechnungsdaten automatisch übernehmen, Eingangsrechnungen Aufträgen zuordnen und die Belege für die weitere Buchhaltung vorbereiten. 

So wird aus der E-Rechnung nicht der nächste digitale Ablageort, sondern ein Bestandteil eines durchgängigen Prozesses – von der Rechnung im Postfach bis zur Buchhaltung und Nachkalkulation.

 

Weiterführende Informationen

 

Teil 6 „5 typische Fehler bei der E-Rechnung und wie du sie vermeidest“ aus unserer Blogbeitragsreihe zur E-Rechnung folgt am Donnerstag, den 08.10.2026.

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FAQs zur Archivierung von E-Rechnungen

Wie muss ich eine E-Rechnung richtig archivieren?

Eine E-Rechnung muss so archiviert werden, dass sie während der gesamten Aufbewahrungsfrist unverändert, nachvollziehbar, verfügbar und auswertbar bleibt. Bei strukturierten E-Rechnungen wie XRechnungen muss insbesondere der strukturierte Datensatz im ursprünglichen Format erhalten bleiben. Bei ZUGFeRD-Rechnungen kann zusätzlich der PDF-Teil aufzubewahren sein, wenn dieser steuerlich relevante Informationen enthält.

Wie lange müssen E-Rechnungen aufbewahrt werden?

E-Rechnungen müssen grundsätzlich 8 Jahre aufbewahrt werden. Die Frist beginnt in der Regel mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die Rechnung ausgestellt wurde. Das gilt sowohl für empfangene als auch für ausgestellte Rechnungen.

Kann ich E-Rechnungen einfach auf meinem Computer speichern?

Das reine Speichern einer E-Rechnung auf dem Computer ist nicht automatisch ausreichend. Entscheidend ist, dass die gesetzlichen Anforderungen an die Aufbewahrung erfüllt werden. Die Rechnung muss insbesondere unverändert, nachvollziehbar und während der gesamten Aufbewahrungsfrist verfügbar und auswertbar bleiben. Eine geeignete Software kann dabei helfen, die E-Rechnungen strukturiert abzulegen und wiederzufinden.

Wie archiviere ich XRechnungen und ZUGFeRD-Rechnungen?

Bei einer XRechnung muss der strukturierte XML-Datensatz in seiner ursprünglichen, unveränderten Form aufbewahrt werden. Eine ZUGFeRD-Rechnung besteht aus einem PDF- und einem strukturierten XML-Teil. Der strukturierte Teil ist grundsätzlich relevant für die elektronische Aufbewahrung. Enthält der PDF-Teil steuerlich relevante Informationen, die im strukturierten Teil nicht enthalten sind, muss auch dieser erhalten bleiben.

Brauche ich eine Software, um E-Rechnungen GoBD-konform zu archivieren?

Eine spezielle Archivierungssoftware ist nicht grundsätzlich vorgeschrieben. Entscheidend ist, dass die Anforderungen an die ordnungsgemäße elektronische Aufbewahrung erfüllt werden. Eine geeignete E-Rechnungs- oder Handwerkersoftware kann die Umsetzung jedoch erleichtern, indem sie E-Rechnungen zentral verwaltet, Aufträgen zuordnet und für die weitere Buchhaltung vorbereitet.

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