8. September 2026

EmpCo-Richtlinie gilt ab September 2026: Was Handwerksbetriebe jetzt bei ihrer grünen Werbung beachten müssen

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„Nachhaltig“, „klimafreundlich“ oder „umweltfreundlich“ – solche Begriffe stehen auf vielen Unternehmenswebsites und Werbematerialien. Doch ab dem 27. September 2026 gelten die EmpCo-Richtlinien und damit strengere Regeln für solche Umweltaussagen. Erfahre jetzt, was das für Handwerksbetriebe bedeutet.

Das Wichtigste auf einen Blick

Ab dem 27. September 2026 gelten neue Regeln für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen in der Werbung.

Für Handwerksbetriebe heißt das vor allem:

  • Umweltaussagen müssen nachvollziehbar und belegbar sein.
  • Pauschale Aussagen wie „umweltfreundlich“ oder „klimafreundlich“ sollten konkretisiert werden.
  • Auch Umwelt- und Nachhaltigkeitssiegel sollten überprüft werden.
  • Aussagen wie „klimaneutral“ sind besonders kritisch und sollten genau geprüft werden.
  • Nicht nur Texte zählen: Auch Bilder, Symbole und andere Gestaltungselemente können eine Umweltaussage vermitteln.
  • Wer mit konkreten Nachhaltigkeitszielen für die Zukunft wirbt, muss diese mit einem realistischen und nachvollziehbaren Plan hinterlegen. 

Kurz gesagt: Nicht weniger über Nachhaltigkeit sprechen – sondern genauer.

Warum gibt es die neuen Regeln?

Immer mehr Unternehmen werben mit Nachhaltigkeit. Für Kunden ist allerdings nicht immer erkennbar, was hinter Aussagen wie „grün“, „ökologisch“ oder „klimafreundlich“ tatsächlich steckt.

Genau hier setzt die sogenannte EmpCo-Richtlinie der EU an. Sie soll Verbraucher besser vor irreführender Umweltwerbung schützen und verhindern, dass Unternehmen sich mit nicht belegbaren Umweltversprechen einen Wettbewerbsvorteil verschaffen.

Die neuen Regelungen zur Umsetzung der EU-EmpCo-Richtlinie geltenin Deutschland ab dem 27. September 2026. Für Handwerksbetriebe bedeutet das nicht, dass Nachhaltigkeit aus der Werbung verschwinden muss. Im Gegenteil: Wer tatsächlich nachhaltig arbeitet, kann und soll das auch weiterhin zeigen. Entscheidend ist, dass die Aussagen stimmen und nachvollziehbar sind.

Was ist jetzt problematisch?

Besonders kritisch sind allgemeine und weitreichende Aussagen.

Beispiele:

  • „Wir arbeiten nachhaltig.“
  • „Unsere Produkte sind umweltfreundlich.“
  • „Wir sind klimafreundlich.“
  • „100 % grün.“
  • „CO₂-neutral.“

Das Problem: Solche Aussagen lassen offen, worauf sich der Umweltvorteil eigentlich bezieht.

Ein Beispiel:

„Wir arbeiten klimafreundlich.“

Was bedeutet das konkret?
Geht es um den Fuhrpark? Den Stromverbrauch? Die verwendeten Materialien? Die gesamte Produktion?

Besser ist eine konkrete Aussage wie:

„Unser Betrieb bezieht 100 % seines Stroms aus erneuerbaren Energiequellen.“

Hier ist klar, was gemeint ist und woran sich die Aussage überprüfen lässt.

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks empfiehlt deshalb, allgemeine Umweltaussagen möglichst konkret zu formulieren und entsprechend zu belegen.

Besonders genau hinschauen bei „klimaneutral“

Der Begriff „klimaneutral gehört zu den besonders sensiblen Umweltaussagen.

Problematisch kann es beispielsweise sein, ein Produkt als klimaneutral zu bewerben, obwohl die Klimawirkung lediglich durch Kompensationsmaßnahmen außerhalb der eigentlichen Wertschöpfungskette ausgeglichen wird.

Für Handwerksbetriebe ist deshalb Vorsicht geboten, wenn beispielsweise auf der Website oder in einer Broschüre steht:

„Unser Unternehmen ist klimaneutral.“

Hier sollte genau geprüft werden, was diese Aussage umfasst und wie sie nachgewiesen wird.

Eine konkrete Aussage wie

„Wir haben den Energieverbrauch unseres Betriebs seit 2023 um 20 % reduziert“

Diese Aussage ist dagegen wesentlich nachvollziehbarer.  Vorausgesetzt, die Angabe kann belegt werden.

Auch Siegel und Symbole müssen geprüft werden

Nicht nur große Werbesprüche können zum Problem werden.

Auch 

  • Umweltzeichen, 
  • Nachhaltigkeitssiegel, 
  • grüne Logos oder 
  • bestimmte Symbole 

können beim Kunden den Eindruck besonderer Umweltfreundlichkeit erwecken.

Deshalb lohnt sich ein Blick auf alle verwendeten Siegel:

Wer vergibt das Siegel? Welche Kriterien gelten? Und gibt es ein anerkanntes Zertifizierungssystem dahinter?

Der ZDH weist darauf hin, dass Nachhaltigkeitssiegel künftig nur unter bestimmten Voraussetzungen verwendet werden dürfen. Anerkannte Umweltzeichen wie der Blaue Engel oder das EU Ecolabel basieren dagegen auf festgelegten Kriterien.

   

 

Diese 4 Schritte sollten Handwerksbetriebe jetzt unternehmen?

Es braucht zunächst keine komplizierte Rechtsprüfung. Ein erster Werbe-Check lässt sich relativ einfach durchführen.

1. Website und Werbung durchsuchen

Schaue deine

  • Website,
  • Social-Media-Profile,
  • Flyer und Broschüren,
  • Fahrzeugbeschriftungen,
  • Produktbeschreibungen

durch. Suche  insbesondere nach Begriffen wie nachhaltig, umweltfreundlich, ökologisch, klimafreundlich, CO₂-neutral oder klimaneutral.

2. Aussage hinterfragen

Frage dich:

Was genau behaupten wir eigentlich?

Je allgemeiner die Aussage, desto genauer sollte sie geprüft werden.

3. Nachweis suchen

Können die Aussage mit Zahlen, Zertifikaten, technischen Daten oder anderen Unterlagen belegt werden?

Wenn nicht, sollte die Formulierung angepasst oder gestrichen werden.

4. Konkreter formulieren

Aus

„Wir arbeiten nachhaltig.“

kann beispielsweise werden:

„Wir setzen bei unseren Verpackungen zu 80 % Recyclingmaterial ein.“

Oder aus

„Wir sind umweltfreundlich.“

wird:

„Wir beziehen unseren Strom zu 100 % aus erneuerbaren Energiequellen.“

Je konkreter die Aussage, desto leichter lässt sie sich nachvollziehen.

 

Nachhaltigkeit bleibt ein gutes Argument

Die neuen Regeln bedeuten nicht, dass Handwerksbetriebe ihre Nachhaltigkeitsleistungen verstecken müssen.

Im Gegenteil: Echte Leistungen werden dadurch sogar interessanter.

Reparieren statt wegwerfen, langlebige Produkte herstellen, regionale Materialien verwenden, Energie sparen oder Ressourcen effizient einsetzen sind konkrete Leistungen, über die Handwerksbetriebe sprechen können.

Der Unterschied liegt darin, nicht einfach „grün“ zu behaupten, sondern zu zeigen, was der Betrieb tatsächlich leistet.

Am Ende zählt auf diese Weise nicht die große Werbeaussage, sondern das, was sich tatsächlich nachvollziehen lässt.

 

Unser Fazit

Für Handwerksbetriebe lautet die wichtigste Regel ab dem 27. September 2026:

Nachhaltigkeit darf weiterhin beworben werden, doch die Aussage muss stimmen, konkret sein und sich belegen lassen.

Wer jetzt seine Website und Werbematerialien einmal kritisch durchgeht, kann viele mögliche Probleme bereits vorab erkennen.

Unser Tipp: Mache aus „Wir sind nachhaltig“ lieber „Das tun wir konkret für Umwelt und Klima“.

Das ist nicht nur rechtssicherer, sondern für Kunden auch deutlich glaubwürdiger und nachvollziehbarer.

Weiterführende Informationen

Simon Lübeck
Simon Lübeck

SEO und digitales Marketing

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Häufig gestellte Fragen zur EmpCo-Richtlinie

Was bedeutet die EmpCo-Richtlinie für Handwerksbetriebe?

Ab dem 27. September 2026 gelten strengere Regeln für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen in der Werbung. Handwerksbetriebe dürfen weiterhin mit ihren Nachhaltigkeitsleistungen werben. Aussagen wie „umweltfreundlich“, „klimafreundlich“ oder „nachhaltig“ müssen jedoch konkret, nachvollziehbar und belegbar sein. Pauschale Versprechen ohne ausreichenden Nachweis können problematisch sein.

 

 

Welche Umweltaussagen sind besonders kritisch?

Besonders kritisch sind allgemeine Aussagen wie „Wir arbeiten nachhaltig“, „100 % grün“, „umweltfreundlich“ oder „klimafreundlich“. Auch der Begriff „klimaneutral“ sollte nur verwendet werden, wenn klar ist, worauf sich die Aussage bezieht und sie entsprechend belegt werden kann. Besser sind konkrete Angaben, etwa „Unser Betrieb bezieht 100 % seines Stroms aus erneuerbaren Energiequellen“.

Müssen Handwerksbetriebe ihre Website und Werbung jetzt überprüfen?

Ja. Empfehlenswert ist ein Werbe-Check vor dem 27. September 2026. Dabei sollten insbesondere die Website, Social-Media-Profile, Flyer, Broschüren, Fahrzeugbeschriftungen und Produktbeschreibungen auf Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen geprüft werden. Entscheidend ist bei jeder Aussage die Frage: Kann der Betrieb sie nachvollziehbar belegen?

Dürfen Handwerksbetriebe weiterhin mit Nachhaltigkeit und Umweltschutz werben?

Ja. Die neuen Regeln verbieten nicht, über tatsächliche Nachhaltigkeitsleistungen zu sprechen. Im Gegenteil: Konkrete und belegbare Maßnahmen können weiterhin ein gutes Argument in der Werbung sein. Statt „Wir sind nachhaltig“ ist beispielsweise eine Aussage wie „Wir verwenden bei unseren Verpackungen zu 80 % Recyclingmaterial“ deutlich aussagekräftiger.

Was gilt für Nachhaltigkeitssiegel, Umweltzeichen und grüne Symbole?

Auch Siegel, Logos und andere Gestaltungselemente können einen Eindruck von besonderer Umweltfreundlichkeit vermitteln und sollten deshalb überprüft werden. Betriebe sollten klären, wer ein Siegel vergibt, welche Kriterien dahinterstehen und ob ein anerkanntes Zertifizierungssystem besteht. Anerkannte Umweltzeichen wie der Blaue Engel oder das EU Ecolabel basieren beispielsweise auf festgelegten Kriterien.

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