28. September 2026

Neue Ausbildungsregeln im Bau: Das müssen Ausbildungsbetriebe wissen

Inhalt

Seit dem 1. August 2026 gelten für insgesamt 19 Bauberufe neue Ausbildungsordnungen. Denn die Ausbildung wurde umfassend modernisiert. Für Ausbildungsbetriebe bedeutet das: Wer junge Fachkräfte ausbildet, sollte die eigene Ausbildungsplanung jetzt überprüfen und an die neuen Vorgaben anpassen. Die bisherigen Ausbildungsordnungen stammten im Kern aus dem Jahr 1999. Die Neuordnung wurde deshalb nicht als kleine Anpassung umgesetzt, sondern als umfassende Modernisierung der Bauausbildung. 

19 Bauberufe mit neuen Ausbildungsordnungen

Die Neuerungen der Ausbildungsordnungen betreffen insgesamt 19 Ausbildungsberufe aus Ausbau, Hochbau und Tiefbau.

Dabei handelt es sich um:

  • 16 dreijährige Ausbildungsberufe
  • 3 zweijährige Ausbildungsberufe

Zu den betroffenen Berufen gehören etwa Maurer, Beton- und Stahlbetonbauer, Zimmerer, Stuckateure, Fliesen-, Platten- und Mosaikleger sowie verschiedene Berufe aus dem Tiefbau.

Die neuen Ausbildungsordnungen sind am 1. August 2026 in Kraft getreten. Für Ausbildungsverhältnisse, die ab diesem Stichtag beginnen, gelten die neuen Regelungen.

Was ist in der Ausbildung neu?

Die Baupraxis hat sich verändert und genau darauf reagieren die neuen Ausbildungsordnungen.

Ein Schwerpunkt liegt auf Bauen im Bestand, Energieeffizienz, Nachhaltigkeit und Klimaschutz. Auch digitale Arbeitsweisen werden stärker berücksichtigt.

Für Auszubildende bedeutet das beispielsweise, dass sie stärker mit digitalen Plänen arbeiten sowie Messungen, Kontrollen und Dokumentationen durchführen müssen. 

Nachhaltigkeitsaspekte werden nicht nur als separates Thema behandelt, sondern fließen in verschiedene Arbeitsprozesse ein, von der Arbeitsplanung über die Baustelleneinrichtung bis zur Qualitätskontrolle. 

Auch der Ausbildungsrahmenplan ist dabei wichtig. Er legt fest, welche Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten während der Ausbildung vermittelt werden müssen und in welchem zeitlichen Rahmen dies vorgesehen ist. Die Mindestanforderungen müssen von den Ausbildungsbetrieben sichergestellt werden.

Digitalisierung wird Teil der Ausbildung

Die neuen Anforderungen zeigen auch, dass digitale Arbeitsweisen längst nicht mehr nur ein Thema für die Verwaltung sind.

Das Lesen digitaler Pläne, digitales Messen sowie das Kontrollieren und Dokumentieren von Arbeitsergebnissen gehören zu den Kompetenzen, auf die die modernisierte Ausbildung vorbereitet. 

Für Ausbildungsbetriebe stellt sich damit eine praktische Frage: Wie lassen sich diese Inhalte im normalen Arbeitsalltag vermitteln und dokumentieren?

Denn Ausbildung findet nicht im luftleeren Raum statt. Der Azubi arbeitet auf Baustellen, ist mit Gesellen und Meistern unterwegs und muss gleichzeitig die vorgeschriebenen Ausbildungsinhalte durchlaufen.

Keine klassische Zwischenprüfung mehr für dreijährige Ausbildungen

Eine der wichtigsten Änderungen betrifft die Prüfung. Für die 16 dreijährigen Ausbildungsberufe ist eine Zwischenprüfung nicht länger vorgesehen . An ihre Stelle tritt eine gestreckte Gesellen- beziehungsweise Abschlussprüfung. 

Die Prüfung besteht künftig aus zwei Teilen:

Teil 1: im vierten Ausbildungshalbjahr

Teil 2: am Ende der Ausbildung

Und wichtig für die Ausbildungsplanung: Teil 1 zählt mit 40 Prozent zur Endnote, Teil 2 mit 60 Prozent.

Damit bekommt der erste Prüfungsteil deutlich mehr Gewicht als eine klassische Zwischenprüfung. Für Ausbilder bedeutet das: Ausbildungsinhalte und Prüfungsvorbereitung sollten nicht erst kurz vor der Gesellenprüfung auf den Prüfstand kommen.

Was passiert mit den zweijährigen Ausbildungsberufen?

Auch bei den zweijährigen Berufen gibt es eine Änderung. Die bisherigen Strukturen werden durch ein Anrechnungsmodell ersetzt. Betroffen sind:

  • Ausbaufacharbeiter/-in
  • Hochbaufacharbeiter/-in
  • Tiefbaufacharbeiter/-in

Nach einer erfolgreich abgeschlossenen zweijährigen Ausbildung kann die Ausbildung im passenden dreijährigen Beruf im dritten Ausbildungsjahr fortgesetzt werden. Die bereits absolvierte Ausbildung wird dabei angerechnet. Die Abschlussprüfung des zweijährigen Berufs entspricht inhaltlich dem ersten Teil der gestreckten Prüfung des dreijährigen Berufs. 

Das schafft für Betriebe und Auszubildende einen flexibleren Weg zu einem dreijährigen Berufsabschluss.

Mindestens 30 Wochen überbetriebliche Ausbildung

Auch die überbetriebliche Ausbildung bleibt ein wichtiger Bestandteil der Bauausbildung.

Bei einer dreijährigen Ausbildung sind mindestens 30 Wochen überbetriebliche Ausbildung vorgesehen. Die Verteilung erfolgt über die drei Ausbildungsjahre:

  1. Ausbildungsjahr: 13 Wochen + 3 zusätzliche Wochen
  2. Ausbildungsjahr: 11 Wochen + 2 zusätzliche Wochen
  3. Ausbildungsjahr: 6 Wochen + 4 zusätzliche Wochen

Darüber hinaus können Betriebe mit den überbetrieblichen Ausbildungsstätten zusätzliche Kurse von bis zu 9 Wochen vereinbaren. 

Für Ausbildungsbetriebe bedeutet das auch organisatorisch: Betriebliche Ausbildung, Berufsschule, überbetriebliche Unterweisung, Baustelleneinsatz und Prüfungsvorbereitung müssen sinnvoll aufeinander abgestimmt werden.

Was müssen Ausbildungsbetriebe jetzt tun?

Die neuen Ausbildungsordnungen sind nicht nur für die Prüfung relevant. Sie verändern auch die Grundlage für die betriebliche Ausbildung.

Der erste Schritt sollte deshalb sein, den bisherigen Ausbildungsplan mit der neuen Ausbildungsordnung beziehungsweise dem neuen Ausbildungsrahmenplan abzugleichen.

Dabei können sich für den Betrieb unter anderem folgende Fragen stellen:

  • Welche neuen Ausbildungsinhalte müssen wir vermitteln?
  • Welche Inhalte können wir im eigenen Betrieb abdecken?
  • Welche Inhalte werden über die überbetriebliche Ausbildung vermittelt?
  • Wann sollte welcher Ausbildungsinhalt vermittelt werden?
  • Welche Aufgaben und Tätigkeiten übernimmt der Azubi bereits selbstständig?
  • Wie dokumentieren wir den Ausbildungsfortschritt?
  • Wie bereiten wir den Azubi rechtzeitig auf Teil 1 der gestreckten Prüfung vor?

Gut zu wissen: Das BIBB stellt hierfür 16 berufsspezifische Umsetzungshilfen zur Verfügung. Sie erläutern die neuen Ausbildungsinhalte, die Ausbildungsstruktur und die Prüfungsanforderungen und sollen Ausbildungsbetriebe bei der praktischen Umsetzung unterstützen.

Weniger Zettel, mehr Überblick: Ausbildung digital organisieren

Gerade für kleinere und mittlere Handwerksbetriebe kann die Herausforderung weniger in der einzelnen neuen Vorschrift liegen als in der Organisation im laufenden Betrieb.

Der Auszubildende ist auf Baustellen unterwegs, der Ausbilder hat eigene Projekte zu betreuen, Termine ändern sich und gleichzeitig müssen Ausbildungsinhalte vermittelt und dokumentiert werden.

Eine digitale Organisation kann dabei helfen, Aufgaben, Termine, Mitarbeiter und Informationen zentral zu verwalten. Statt Ausbildungsplanung, Baustellenorganisation und Mitarbeiterinformationen auf verschiedenen Zetteln, Listen oder Einzelprogrammen zu verteilen, lassen sich solche Abläufe mit einer passenden Handwerkersoftware miteinander verbinden.

Genau hier kann Digitalisierung auch in der Ausbildung einen praktischen Unterschied machen.

Eine Handwerkersoftware wie das Programm kann Betriebe dabei unterstützen, ihre täglichen Abläufe digital zu organisieren und Informationen zentral verfügbar zu halten. So entsteht eine gemeinsame digitale Grundlage für den Betriebsalltag und damit auch eine bessere Basis, um Ausbildungsprozesse in die tägliche Arbeit einzubinden.

Dabei ersetzt Software selbstverständlich nicht den Ausbildungsrahmenplan oder die Verantwortung des Ausbilders. Sie kann aber dabei helfen, den organisatorischen Aufwand rund um Mitarbeiter, Aufgaben, Termine und Dokumentation übersichtlicher zu gestalten.

Fazit: Die neue Bauausbildung bringt mehr als eine neue Prüfung

Die Neuordnung betrifft deutlich mehr als die Abschaffung der Zwischenprüfung.

19 Bauberufe wurden modernisiert, 16 davon sind dreijährig. Nachhaltigkeit, Klimaschutz, Bauen im Bestand und digitale Arbeitsweisen wurden stärker in die Ausbildung integriert. Gleichzeitig zählt der erste Teil der gestreckten Prüfung bereits mit 40 Prozent zur Endnote. Dazu kommen mindestens 30 Wochen überbetriebliche Ausbildung während einer dreijährigen Ausbildung. 

Für Ausbildungsbetriebe lohnt es sich deshalb, die eigene Ausbildungsorganisation jetzt zu überprüfen.

Denn gute Ausbildung bedeutet nicht nur, die richtigen Inhalte zu vermitteln. Sie bedeutet auch, den Überblick darüber zu behalten, was wann, wo und durch wen vermittelt wird.

Wer diese Abläufe digital organisiert, kann Ausbilder und Mitarbeiter im Tagesgeschäft entlasten und gleichzeitig mehr Struktur in die Ausbildung bringen.

Weiterführende Informationen

Simon Lübeck
Simon Lübeck

SEO und digitales Marketing

Veröffentlich am:

Lesedauer:

Alle Daten immer dabei

Online im Büro, offline* auf der Baustelle. Mobile Zeiterfassung, Aufmaß für alle Gewerke, flexible  Arbeitsberichte, und vieles mehr!

*Offline Verfügbarkeit: Materialien/Leistungen sind auf 10.000 begrenzt.
 Dateien müssen einmal heruntergeladen werden, damit diese Offline verfügbar sind.

Display software of phone and iPad

FAQs

Für welche Ausbildungsverhältnisse gelten die neuen Ausbildungsordnungen?

Die neuen Ausbildungsordnungen gelten für Ausbildungsverhältnisse, die ab dem 1. August 2026 beginnen. Bestehende Ausbildungsverhältnisse richten sich grundsätzlich weiterhin nach der zum Zeitpunkt ihres Beginns geltenden Ausbildungsordnung.

 

 

Was müssen Ausbildungsbetriebe jetzt konkret anpassen?

Betriebe sollten ihren bisherigen Ausbildungsplan mit dem neuen Ausbildungsrahmenplan abgleichen. Dabei sollte geprüft werden, welche neuen Inhalte im Betrieb vermittelt werden können, welche Inhalte überbetriebliche Ausbildungsstätten abdecken und wann die einzelnen Ausbildungsinhalte vermittelt werden.

Wie wichtig ist die neue gestreckte Gesellen- bzw. Abschlussprüfung?

Der erste Prüfungsteil hat deutlich mehr Bedeutung als eine klassische Zwischenprüfung: Er fließt bei den 16 dreijährigen Bauberufen mit 40 Prozent in die Endnote ein. Deshalb sollten Betriebe die entsprechenden Ausbildungsinhalte frühzeitig einplanen und die Auszubildenden rechtzeitig auf Teil 1 vorbereiten.

Müssen Ausbildungsbetriebe jetzt mehr digitale Inhalte vermitteln?

Ja. Digitale Arbeitsweisen sind stärker Bestandteil der modernisierten Bauausbildung. Dazu gehören unter anderem das Arbeiten mit digitalen Plänen, digitales Messen sowie das Kontrollieren und Dokumentieren von Arbeitsergebnissen. Welche konkreten Inhalte vermittelt werden müssen, ergibt sich aus der jeweiligen Ausbildungsordnung und dem Ausbildungsrahmenplan.

Wo finden Ausbildungsbetriebe Hilfe bei der Umsetzung der neuen Ausbildungsordnungen?

Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) stellt für die neu geordneten Bauberufe berufsspezifische Umsetzungshilfen bereit. Sie erläutern unter anderem die neuen Ausbildungsinhalte, die Ausbildungsstruktur und die Prüfungsanforderungen und können Betriebe bei der Anpassung ihrer Ausbildungsplanung unterstützen.

Account Creation

#validation-code-invalid-message

WhatsApp Kontakt