Im März 2024 wurde im Rahmen des Wachstumschancengesetz beschlossen, dass Geschäfte zwischen Unternehmen (Business to Business oder B2B) ausschließlich elektronisch verrechnet werden dürfen. Damit ändert sich die bisherige Regelung, dass nur Aufträge aus der öffentlichen Hand E Rechnungen voraussetzen und gilt somit für alle umsatzsteuerlich erfassten Unternehmen, die nicht ausschließlich mit Endkunden arbeiten.
Das heißt, für die allermeisten Handwerksunternehmen gilt ab Anfang 2025, dass sie in der Lage sein müssen, E-Rechnungen zu empfangen und auszustellen. Ein guter Zeitpunkt, um auf das Programm umzustellen, denn der E-Rechnungen Austausch im Format XRechnung und ZUGFeRD ist dank der Schnittstellen kein Problem.
Teste das Programm jetzt 14 Tage kostenfrei und unverbindlich.
Jetzt testen!